Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

 

Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an der Paul-Gerhardt-Schule Dassel

Was versteht man unter „sexualisierte Gewalt“?

Grenzverletzung: Nicht immer absichtsvoll, einmalige Verletzung der Grenzen und Intimität von Kindern, sind im pädagogischen Alltag nicht ganz zu vermeiden, können korrigiert werden.

Übergriffe: Geschehen nicht aus Versehen, sondern absichtlich, resultieren aus fachlichen oder persönlichen Defiziten, unterscheiden sich von Grenzverletzungen hinsichtlich der Intensität und/oder Häufigkeit

Strafrechtlich relevante Formen der sexuellen Gewalt: Formen der strafrechtlich zu verfolgenden Gewalt, wie etwa Exhibitionismus, sexueller Missbrauch/sexuelle Nötigung, kann mit und ohne Körperkontakt sein, Strafmündigkeit beginn ab 14 Jahren“ (vgl. Fortbildung Präventionsbeauftragte an evangelischen Schulen, Modul 1, S.34).

 

Vorwort

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist eine unserer wichtigsten Präventionsaufgaben. Sexualisierte Gewalt findet verdeckt statt. Neben allen Gewaltphänomenen erschwert die Tabuisierung von Sexualität die Aufdeckung. Gleichzeitig verstärkt sie die Gefahr von Missverständnissen und von falschen Reaktionen. Der folgende Handlungsrahmen soll dem entgegenwirken. Er soll Bewusstsein für Haltungen schaffen, die jeder Form von Missbrauch, egal ab psychisch, physisch oder sexuell ausgeprägt, den Boden entziehen. Konsequent gelebt führt das zu einem Miteinander, das von Achtsamkeit und Respekt geprägt ist. Ziel ist das Gestalten einer wertschätzenden und professionellen Beziehung zwischen Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen einerseits, aber auch die Erziehung zu achtsamem und respektvollem Umgang aller in der PGS lebenden und arbeitenden Menschen untereinander. Das Schutzkonzept unterstützt alle bei der Entwicklung dieser Haltung und sorgt dafür, dass auffällt, wo diese Haltung fehlt. Seine wesentliche Funktion ist somit die Unterstützung einer von Respekt und Achtsamkeit getragenen Schulkultur. Das Schutzkonzept dient aber auch dazu, ein Klima des Vertrauens und der Sicherheit zu stiften, in dem sexualisierte Gewalt angezeigt und bearbeitet werden kann. Weil Haltung und Sicherheit so wesentliche Faktoren für ein erfolgreiches Miteinander sind, wird das Schutzkonzept im ersten Schritt aus dem christlichen Menschenbild und aus unserem Leitbild heraus entwickelt. Es folgen Hinweise zur Risikoanalyse, die uns helfen, den Blick für sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren. Ein Verhaltenskodex hilft uns, Sicherheit im Umgang miteinander zu entwickeln und Missverständnisse zu vermeiden. Eine genaue Beschreibung aller Möglichkeiten und Wege, Hilfe zu finden, sorgt für Klarheit in dem Fall, wo eine Grenzverletzung erfahren wird. Hierzu gehören auch die Ansprechpartner außerhalb unserer Schule, an die sich jede*r wenden kann, falls dies für erforderlich gehalten wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Schutzkonzept Gutes bewirkt, wenn es von allen gelebt wird: In der Unterstützung von positiv gestalteten professionellen Beziehungen stärkt es den guten Geist, der die Paul-Gerhardt-Schule zu einem sicheren und lebendigen Ort des Lernens macht. Matthias Kleiner (Schulleiter)

 

Verknüpfung mit unserem Leitbild

In unserem Leitbild verpflichten wir uns dem christlichen Menschenbild. „Christliche Vorstellungen vom Wesen und Auftrag des Menschen betrachten wir als Grundlage unserer Arbeit. Wir orientieren uns am Evangelium von der Freundlichkeit und Menschenliebe Gottes und bemühen uns um die Umsetzung in eine Praxis gelebten Glaubens in evangelischer Tradition.“ Was heißt das konkret bezogen auf ein Schutzkonzept? „Es ist Ziel unserer Arbeit (…)

• …die Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung zu begleiten und eine Atmosphäre des Vertrauens und gegenseitigen Respekts zu schaffen,

• …den Schülerinnen und Schülern in der Schule einen Lebens- und Lernraum zu eröffnen, in dem sie Verantwortung für sich und andere übernehmen und entwickeln können, (…)“. Diese Formulierungen aus unserem Leitbild sind nicht für ein Schutzkonzept geschrieben. Sie sind auch schon älter als die Diskussion um Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt. Sie machen deutlich, dass der Anspruch an uns selbst wesentliche Bestandteile dessen, worum es hier geht, schon beinhaltet. Warum brauchen wir dennoch ein Schutzkonzept? Die Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt in Bildungseinrichtungen zeigt, dass ein gelebtes Leitbild zwar ein guter Kompass ist, allein die Formulierung von Zielvorstellungen aber sexualisierte Gewalt nicht verhindern. Und Täter*innen fühlen sich von Institutionen besonders angezogen, in denen institutionalisierte Schutzmechanismen fehlen. Die Risikofaktoren finden sich dabei auf drei Ebenen:

Träger- und Leitungsebene (autoritärer Führungsstil, Exklusivitätsanspruch, unzureichende fachliche Kontrolle der Mitarbeitenden, kein systematisches Beschwerdemanagement, kein Raum für gemeinsame Entwicklung pädagogischer Konzepte, kein Ablaufplan für den Umgang mit Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt)

Mitarbeitende (fehlendes Wissen um Symptome sexualisierter Gewalt, grenzverletzendes Erziehungsverhalten, unzureichende Trennung beruflicher und privater Kontakte, sexualisierte Kommunikation bzw. fehlende Sensibilität im Umgang mit Sprache, fehlende Konfliktkultur im Kollegium, fehlende Feedbackkultur, persönliche Krisen, Kommerzielle kriminelle Interessen)

Pädagogisches Konzept (sexueller Missbrauch wird als Thema ausgeblendet, verbindliche Regeln für den ‚Umgang mit Schüler*innen fehlen, Vernachlässigung von Mitbestimmungsrechten der Schüler*innen, fehlende Beschwerdemöglichkeiten für Schüler*innen, fehlendes pädagogisches Konzept, pädagogische Orientierung an traditionellen Geschlechterrollen, geringe Beteiligung der Eltern) Dies sind nur Beispiele in Stichpunkten. Sie verdeutlichen, dass wir viele Bereiche gut abgedeckt haben, dass es aber in einzelnen Bereichen durchaus noch Potenziale zu bergen gilt. Wenn wir es gut machen, gewinnen wir durch das Schutzkonzept an Klarheit und steigern unsere Erkennbarkeit in den Bereichen, auf die es uns besonders ankommt: Mit dem individuellen Blick auf jede*n Einzelne*n dafür Sorge zu tragen, dass die uns anvertrauten Schüler*innen zu selbstbewussten und achtsamen, selbstständigen und sich der Gemeinschaft verpflichtet fühlenden Menschen heranwachsen. Matthias Kleiner (Schulleiter)

 

Verhaltenskodex zur Prävention von sexualisierter Gewalt an der PGS

1. Gestaltung von Nähe und Distanz

„In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz erforderlich. Wertschätzung und Respekt sind die Basis für die angemessene professionelle Distanz, die emotionale Abhängigkeiten vermindert.“ (Nds. KM 2018: 17)

1.1. Gespräche und Unterricht mit einzelnen Schüler*innen finden ausschließlich in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten statt, die frei zugänglich beziehungsweise einsehbar sein müssen.

1.2. Zwischen Lehrkräften/Mitarbeitenden und Schüler*innen ist professionelle Distanz zu wahren. Bei privaten Treffen mit einem einzelnen Schüler/ einer einzelnen Schülerin ist die Schulleitung vorab zu informieren.

1.3. Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen sind so zu gestalten, dass die Schüler*innen angstfrei daran teilnehmen können und ihre Grenzen beachtet und ernst genommen werden. Abfällige Kommentare sind zu unterlassen. Grenzüberschreitungen sind zu thematisieren.

2. Angemessenheit von Körperkontakt

„Körperliche Berührungen sollen zurückhaltend und nur im erforderlichen Umfang erfolgen. Der Wille der Schutzbefohlenen ist ausnahmslos zu respektieren.“ (Nds. KM 2018: 17)

2.1 Körperkontakt ist nur erlaubt, wenn er der Versorgung (Erste Hilfe, Trost, Schutz usw.) dient. Diese Berührungen sind anzukündigen und ein OK der/des Betroffenen ist einzuholen. Unerwünschte Berührungen und Annäherungen sind zu unterlassen.

2.2 Hilfestellungen und Sicherungen im Sportunterricht sind deutlich zu gestalten und zu erläutern. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Schüler*innen erfolgen. Dies gilt auch für die Unterstützung durch Mitschüler*innen.

3 Sprache, Wortwahl und Kleidung

„Durch (z. B. sexualisierte) Sprache und Wortwahl können Menschen verletzt und gedemütigt werden, deswegen müssen sie dem Arbeitsauftrag, der Zielgruppe und deren Bedürfnissen entsprechen.“ (Nds. KM 2018: 17)

3.1 Schüler*innen werden mit ihrem Vornamen angesprochen. Dem Wunsch der Schüler*innen ist nachzukommen (z. B. bei diverser Geschlechtsidentität). Verniedlichungen sind zu unterlassen.

3.2 Sexualisierte Sprache, missbilligende Bemerkungen und Bloßstellungen sind zu unterlassen. Dies gilt auch unter den Schüler*innen.

3.3 Kleidung von Lehrkräften sowie Schüler*innen ist für die Situation Schule angemessen zu wählen.

4. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

„Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss sorgsam getroffen werden. Die Auswahl muss pädagogisch sinnvoll und altersadäquat erfolgen. Lehrendes und nichtlehrendes Personal muss über Administratorenrechte verfügen, sofern Kontakte in sozialen Netzwerken zu Schülerinnen oder Schülern bestehen.“ (Nds. KM 2018: 17)

4.1. Gewaltverherrlichende oder diskriminierende Inhalte dürfen nur im unterrichtlichen Kontext ausschließlich nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden. Pornografische Inhalte sind grundsätzlich verboten.

4.2. Kommunikation mit Schüler*innen erfolgt ausschließlich über IServ.

4.3. Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Schüler*innen ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Mediums zulässig (zulässige Altersbeschränkung).

4.4. In sozialen Netzwerken ist zwischen Lehrkräften/Mitarbeitenden und Schüler*innen professionelle Distanz zu wahren

5. Beachtung der Intimsphäre

„Den Schutz der Intimsphäre gilt es zu achten.“ (Nds. KM 2018: 17)

5.1 Grundsätzlich ist gemeinsames Umkleiden und Duschen von Lehrkräften oder Mitarbeiter*innen mit Schüler*innen im Kontext Schule nicht erlaubt.

5.2 Schüler*innen dürfen in leicht- sowie unbekleidetem Zustand (umziehen, duschen...) weder fotografiert noch gefilmt werden.

5.3 Ausflüge mit Übernachtungen sind eine besondere Herausforderung. Begleiter*innen und Schüler*innen müssen Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen sind mit der Schulleitung abzustimmen.

5.4 Der alleinige Aufenthalt in Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen von Bezugspersonen mit einzelnen Schüler*innen ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Diese sind mit der Leitung, dem Betreuerteam und dem/der Betroffenen vorher zu klären.

6 Geschenke und Vergünstigungen

„Geschenke und Bevorzugungen gehören nicht zu den gewünschten pädagogischen Maßnahmen. Geschenke, insbesondere wenn sie nur ausgewählten Kindern und Jugendlichen zuteilwerden, fördern die emotionale Abhängigkeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen den Umgang mit Geschenken kritisch reflektieren und transparent handhaben.“ (Nds. KM 2018: 17)

7 Erzieherische Maßnahmen

„Sie müssen so gestaltet sein, dass sie die persönlichen Grenzen von Schutzbefohlenen nicht überschreiten. Es ist darauf zu achten, dass sie im direkten Bezug zum Fehlverhalten stehen, angemessen, konsequent und für die Betroffenen plausibel sind.“ (Nds. KM 2018: 17)

7.1 Erzieherische Maßnahmen dürfen keine Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug enthalten, auch nicht, wenn Schüler*innen ihre Einwilligung dazu geben.

8 Maßnahmen zur Prävention

Ziel der Präventionsmaßnahmen ist es, Schüler*innen und Schulpersonal sowie Eltern für das Thema „sexuelle Grenzverletzungen in Schule“ zu sensibilisieren. Schüler*innen sollen ermutigt werden, auftretende Übergriffe zu thematisieren. Ihre Beschwerden sollen ernst genommen und geprüft werden, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen. Schulpersonal und Eltern sollen handlungssicherer werden.

8.1 Das Schutzkonzept wird gegenüber dem Kollegium (auch dem nichtlehrenden Personal sowie externen Anbietern) von den Präventionsbeauftragten regelmäßig (alle zwei Jahre) thematisiert. Bei Neueinstellungen wird das Schutzkonzept vorgestellt. Die Verpflichtungserklärung muss von allen an der Schule arbeitenden Personen unterschrieben werden.

8.2 Die Schüler*innen werden zu Beginn jedes Schuljahres über das Schutzkonzept informiert.

8.3 Die Schulleitung informiert die Elternschaft auf dem ersten Gesamtelternabend des Schuljahres über das Schutzkonzept.

8.4 Fortbildungen für Schulpersonal („vier-stündige Grundschulung Basiswissen zu sexuellem Kindesmissbrauch“ durch die Fachstelle sexualisierte Gewalt, Landeskirchenamt der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers oder durch Multiplikator*innen.

8.5 Präventionsangebote für Klassen (im Präventionskonzept verankern)

 

Intervention und Handlungsempfehlungen in Fällen sexueller Übergriffe

„Sofern nicht Schweigepflichtstatbestände entgegenstehen (…), besteht für alle an der Schule Beschäftigten eine Mitteilungspflicht gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter, wenn sie Kenntnis von sexuellen Grenzverletzungen an Schülerinnen oder Schüler durch das Schulpersonal bekommen.“ (Nds. KM 2018: 6)

 

1. Übergriffe durch lehrendes und nichtlehrendes Personal

„Eine Schülerin oder ein Schüler erlebt sexuell belästigendes Verhalten durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Schule oder eine Schülerin oder ein Schüler beobachtet ein sexuell belästigendes Verhalten und wendet sich an eine Ansprechperson ihres oder seines Vertrauens aus dem Kollegium.“ (Nds. KM 2018: 6)

1.1 Die Ansprechperson protokolliert den Gesprächsverlauf und wendet sich zur kollegialen Beratung an das Beratungsteam.

1.2 Nach Absprache mit dem Beratungsteam, entscheidet die Ansprechperson, ob sie selbst oder das Team die Schulleitung informiert.

1.3 Information der Schulleitung unter Vorlage des Gesprächsprotokolls.

1.4 Schulleitung leitet weitere Schritte ein (siehe Nds. KM 2018:11f.).

2. Übergriffe von Schüler*innen untereinander

„...eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter erhält Kenntnis von einem Verdachtsfall und dokumentiert konkrete Hinweise (Datum, Ort etc.) auf im Verhalten erkennbare Anzeichen und entsprechende Äußerungen und bezieht die Klassenlehrkraft ein.“ (Nds. KM 2018:11)

2.1 Die Ansprechperson protokolliert den Gesprächsverlauf und wendet sich zur kollegialen Beratung an das Beratungsteam.

2.2 Die Klassenlehrkraft bespricht sich unter Vorlage der Dokumentation mit der Schulleitung unter Einbezug des Beratungsteams und ggf. der Ansprechperson. Kenntnis eines Falls sexueller Grenzverletzung Beratung mit Beratungsteam der Schule Meldung an die Schulleitung Meldung an das evangelische Schulwerk (Leitung: Pastor Gerd Brinkmann) Meldung an das Landeskirchenamt (Oberlandeskirchenrätin Sr. Kerstin Gäfgen-Track) Beratung mit der Fachstelle

2.3 Die Schulleitung veranlasst die sofortige Trennung von Betroffenen und Beschuldigten und gibt eine offizielle Meldung an das Schulwerk. Eine Beratung durch (Fach-) Beratungsstellen wird empfohlen.

2.4 Die Schulleitung veranlasst Elterngespräche beider Parteien, um über Hilfsmaßnahmen, pädagogische Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen, Sanktionen und ggf. über die Möglichkeit einer Strafanzeige zu informieren.

2.5 Schulleitung leitet weitere Schritte ein. (siehe Nds. KM 2018:11f.)

3. Übergriffe im außerschulischen und häuslichen Bereich

„... eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Schule erhält Kenntnis von einem Verdachtsfall und dokumentiert konkrete Hinweise (Datum, Ort etc.) auf Anzeichen und entsprechende Äußerungen“ (Nds. KM 2018:11)

3.1 Die Ansprechperson protokolliert den Gesprächsverlauf und wendet sich zur kollegialen Beratung an das Beratungsteam.

3.2 Der Mitarbeitende oder die Mitarbeitende bespricht sich unter Vorlage der Dokumentation mit der Schulleitung unter Einbezug des Beratungsteams zur Abstimmung des weiteren Vorgehens.

3.3 Bei Bedarf erfolgt eine vertrauliche Beratung durch die zuständige insoweit erfahrene Fachkraft, die Schulpsychologie und/oder spezialisierte Beratungsstellen. Ggf. wird eine Anzeige auf Kindeswohlgefährdung durch die Schulleitung beim zuständigen Jugendamt gestellt. (siehe Nds. KM 2018:11f.)

 

Hier findet ihr Hilfe: Beratungsstellen

A: Schulintern:

Beratungsteam der Paul-Gerhardt-Schule Dassel (beratungsteam@pgs-portal.de) ist grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

- Schulsozialpädagoginnen: Sabrina Wende-Schmidt, Doris Garbelmann Tel.05564/9608-237

- Beratungslehrer*innen: Angela Wehmeyer, Oliver Sassin

- Schulpastorin: Heike Sieberns

- Schulpsychologin: Maria Wellbrock, Schulwerk Hannover Tel. 0151/16480519

B: Innerkirchlich:

Zentrale Anlaufstelle HELP (Tel. 0800-5040112): Kostenlos und anonym. Unabhängige Information für Betroffenen und sex. Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie (www.anlaufstelle.help)

Fachstelle sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannover (Tel. 0151/17202786) (fachstelle.sexualisierte.gewalt@evlka.de)

C: Externe Beratungsmöglichkeiten in den Landkreisen Northeim und Holzminden:

Familienberatungsstelle Einbeck, Hullerser Str. 19, 37574 Einbeck, Telefon: 05551 708-8240, E-Mail: ebein@landkreis-northeim.de

Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Northeim e.V., Entenmarkt 3-4, 37154 Northeim, Tel.: 05551/988815, E-Mail: info@kinderschutzbund-northeim.de

Allgemeiner Sozialdienst Northeim (Jugendamt), Medenheimer Str. 6/8, 37154 Northeim, Telefon: 05551 708281, E-Mail: falleingang@landkreis-northeim.de oder tbinnewies@landkreis-northeim.de

Erziehungs- und Familienberatungsstelle Holzminden, Hinter den Höfen 5, 37603 Holzminden, Telefon: 05531 707-233, E-Mail: eb@landkreis-holzminden.de

Kinderschutzbund Holzminden, Niedere Str. 23, 37603 Holzminden, Telefon: 05531 4544, E-Mail: post@kinderschutzbund-holzminden.de

Allgemeiner Sozialdienst Holzminden, Bürgermeister-Schrader-Straße 24, 37603 Holzminden, Telefon: 05531 707-350, E-Mail: asd-falleingang@landkreis-holzminden.de

 

Verpflichtungserklärung (aus Niedersächsisches Kultusministerium 2018: S. 16)

1. Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Würde und ihre Rechte und bestärke sie darin, für ihre seelische und körperliche Unversehrtheit einzutreten.

2. Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und persönlichen Grenzen der mir Anvertrauten.

3. Mir ist meine besondere Vertrauens- und Machtposition gegenüber den schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen bewusst. Ich handle transparent und nutze keine Abhängigkeiten aus.

4. Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort und Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Sobald ich Grenzverletzungen wahrnehme, bin ich verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.

5. Ich kenne die Handlungsleitlinie der Schule und hole mir bei Bedarf Beratung und Unterstützung.

6. Ich weiß, dass jegliche Form von sexualisierten Übergriffen gegenüber Schutzbefohlenen disziplinarische, arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen hat.

 

Name, Vorname ____________________________________________

Dienstbezeichnung bzw. Tätigkeit ______________________________ 

Ich habe den Verhaltenskodex der Paul-Gerhardt-Schule Dassel erhalten. Hiermit verpflichte ich mich, den Verhaltenskodex gewissenhaft zu befolgen.

Ort, Datum _________________________________

Unterschrift _______________________________ Die

Verpflichtungserklärung wird bei Beschäftigungsbeginn im Beisein der Schulleitung unterschrieben und in der Personalakte abgelegt.

 

Literatur

Nds. KM - Niedersächsisches Kultusministerium (2018): Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen in niedersächsischen Schulen. Handreichung für die Schulpraxis. Hannover: Niedersachsen. Klar.

Fortbildung Präventionsbeauftragte an evangelischen Schulen, Modul 1